Mitterstraße 2, 8055 Graz

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Cookie-Richtlinie (EU)

Diese Cookie-Richtlinie wurde zuletzt am 2. Juni 2021 aktualisiert und gilt für alle Bürger*innen und Personen mit ständigem Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.

1. Einführung

Unsere Website https://www.vb-klinser.at (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Zustimmung platzieren.

5.2 Analytische Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, analytische Cookies setzen zu dürfen.

5.3 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

6. Platzierte Cookies

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elementor
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hartnäckig
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Marketing/Verfolgung

Verwendung

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Gemeinsame Nutzung von Daten

Weitere Informationen finden Sie in den Google Fonts Datenschutzrichtlinien.

Marketing/Verfolgung

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Google Fonts API
Gültig bis
nichts
Funktion
Fordere die Benutzer-IP-Adresse an

Verschiedenes

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Verwendung

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Name
complianz_policy_id
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
cmplz_marketing
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
complianz_consent_status
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
_ga
Gültig bis
Funktion
Name
_gid
Gültig bis
Funktion
Name
e_globals
Gültig bis
Funktion
Name
cmplz_functional
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
cmplz_policy_id
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
cmplz_statistics
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
cmplz_statistics-anonymous
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
cmplz_choice
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
cmplz_consent_status
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
cmplz_preferences
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
_gat_gtag_UA_149380239_1
Gültig bis
Funktion
Name
WP_DATA_USER_1
Gültig bis
Funktion
Name
wp-api-schema-modelhttps://www.vb-klinser.at/wp-json/wp/v2/
Gültig bis
Funktion
Name
cmplz_consenttype
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
cmplz_banner-status
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
cmplz_consented_services
Gültig bis
365 Tage
Funktion
Name
e_library
Gültig bis
Funktion

7. Zustimmung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, stimmen Sie zu, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7.1 Verwalten Sie Ihre Zustimmungseinstellungen

Sie haben die Cookie-Richtlinie ohne Javascript-Unterstützung geladen. Bei AMP können Sie die Schaltfläche Zustimmung verwalten unten auf der Seite verwenden.
 

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Übermittlung Ihrer Daten: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten vom für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.
 

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Zustimmung wieder platziert, wenn Sie unsere Websites erneut besuchen.

10. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Dirk Klinser
Mitterstraße 2
8055 Graz
Österreich
Website: https://www.vb-klinser.at
E-Mail: ta.resnilk-bv@maet
Telefonnummer: +43 316 24 40 20

Um aktuelle Funktionsweisen zu erhalten, wurde diese Cookie-Richtlinie mit der Cookie-Datenbank „cookiedatabase.org“ am 1. September 2020 abgeglichen

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Quellenangabe: AssCompact Akademie
Quellennachweis für Bilder: AssCompact Akademie

Haftpflichtschaden

Personenschaden

Sie haben einer fremden Person einen Personenschaden (z.B.: Fahrradunfall) zugefügt?
Dies ist im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung, welche in Ihrer Haushaltsversicherung inkludiert ist gedeckt!  

Was haben Sie zu tun?

  • Nehme Sie die Daten der geschädigten Person auf!
  • Notieren Sie Datum inkl. Uhrzeit und den Schadenhergang

Kontaktieren Sie uns am nächsten Werktag. Wir leiten alle relevanten Schritte in die Wege.

Sachschaden

Sie haben einer fremden Person einen Sachschaden zugefügt?
Dies ist im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung, welche in Ihrer Haushaltsversicherung inkludiert ist gedeckt!

Was haben Sie zu tun?

  • Nehme Sie die Daten der geschädigten Person auf!
  • Notieren Sie Datum inkl. Uhrzeit und den Schadenhergang
  • Fertigen Sie Fotos der beschädigten Sachen an. 

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.atzukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Personenschaden

Unfall

Sie haben einen Freizeit- oder einen Arbeitsunfall erlitten?
Dies ist im Rahmen Ihrer privaten Unfallversicherung gedeckt!

Was haben Sie zu tun?

  • Notieren Sie das exakte Schadendatum inkl. Uhrzeit und Hergang!
  • Hatte der Vorfall eine medizinische Behandlung (Ambulanz / Hausarzt / Facharzt) zu Folge?

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Krankenhausaufenthalt

Sie mussten unerwartet stationär ins Krankenhaus? Der Aufenthalt in der Privatklasse ist im Rahmen Ihrer privaten Krankenzusatzversicherung (bei richtigem Tarif) gedeckt! Was haben Sie zu tun?

  • Geben Sie beim Einlangen im Krankenhaus Ihre Polizzennummer und den Versicherer bekannt.
  • Das Krankenhaus holt die Deckungszusage direkt beim Versicherer ein und rechnet direkt ab.

Vorsicht: Bei Tarifen wie „Sonderklasse nach Unfall“ „Premiere-Tarif“ „Options-Tarif“ oder ähnliches, besteht nur eingeschränkte Deckung. Bitte warten Sie unbedingt die Deckungszusage ab um erhebliche Kosten bei Nicht-Übernahme zu vermeiden! Ein Hinweis hierfür ist eine monatliche Versicherungsprämie unter 50,- Euro (außer bei Kindern!) Die Notruf-Hotline Ihres Versicherers gibt Ihnen Auskunft!

Allianz05 9009-9009
Generali0316 8056 0
Merkur0316 8034
Muki01 364 4 364
Uniqa050 677 670
Wr. Städtische050 350 355

Für die Geltendmachung von mitversicherten Taggeld oder Ersatztaggeld (für den Fall, dass kein Privatzimmer frei ist) lassen Sie uns die Aufenthaltsbestätigung am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Eigentum
(Haushalt / Eigenheim)

Brand

Sie haben einen Brand in Ihrer Wohnung / in Ihrem Haus?
Dies ist im Rahmen Ihrer Haushalts- (Inventar) bzw. Ihrer Gebäudeversicherung gedeckt!

Was haben Sie UMGEHEND zu tun?

  •     Feuerwehr alarmieren: 122
  •     Gefährdete Personen retten.
  •     Wohnung verlassen und Wohnungstür schließen.
  •     Nachbarn warnen bzw. Gebäude evakuieren.
  •     Haus verlassen und Feuerwehr einweisen (wenn die Wohnung nicht verlassen
        werden kann am geöffneten Fenster warten)

Was haben Sie weiters zu tun?

  • Kontaktieren Sie uns am nächsten Werktag. Wir leiten alle relevanten Schritte bei Ihrer Haushalts- / Eigenheimversicherung in die Wege.
  • Sollten Ihre Räumlichkeiten nicht mehr bewohnbar sein, quartieren Sie sich vorübergehend in einer Pension / Hotel ein.
  • Die Kosten (ca. 60,- bis 100,- Euro / Tag) werden von der Versicherung übernommen!

Kontaktieren Sie für die Sanierung unsere Kooperationsfirma ProfiMax unter 0720 – 700 828

Jetzt 24/7 Notruf-Hotline wählen: 0720 – 700 828

Indirekter Blitzschlag

Bei Ihnen wurde ein Elektrogerät aufgrund indirekten Blitzschlag im Zuge eines Unwetters beschädigt?

Dies ist im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt!  

Was haben Sie zu tun? 

  • Fordern Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur bei einer Fachfirma an!
  • Fertigen Sie  – wenn relevant – Fotos an.
  • Notieren Sie das exakte Schadendatum inkl. Uhrzeit!
  • Bewahren Sie beschädigte Teile unbedingt auf!

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.atzukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Rohrbruch / Verstopfung

Sie haben einen Rohrbruch / eine Verstopfung in Ihrem Haus bzw. in Ihrer Wohnung?

Dies ist im Rahmen Ihrer Haushalts- (Inventar in Keller etc.) bzw. Ihrer Gebäudeversicherung gedeckt!

Was haben Sie UMGEHEND zu tun?

  • Kontaktieren Sie die 24/7 Notfall-Hotline unserer Kooperationsfirma ProfiMax unter 0720 – 700 828
    Je nach Dringlichkeitsgrad stehen Ihnen unsere Spezialisten sofort zur Verfügung!
  • Jetzt 24/7 Notruf-Hotline wählen: 0720 – 700 828

Bei gemieteten Liegenschaften kontaktieren Sie die die Hausverwaltung / den Eigentümer, damit diese/r den Gebäudeversicherer informieren kann!

Bei Eigentumswohnungen (WEG’s) kontaktieren Sie – wenn vorhanden – auch die Hausverwaltung oder informieren selbst den Gebäudeversicherer bzw. teilen dies uns mit, damit wir alle Schritte einleiten können!

Was haben Sie weiters zu tun?

  • Kontaktieren Sie uns am nächsten Werktag. Wir leiten alle relevanten Schritte bei Ihrer Haushalts- / Eigenheimversicherung in die Wege.
  • Sollten Ihre Räumlichkeiten nicht mehr bewohnbar sind, quartieren Sie sich vorübergehend in einer Pension / Hotel ein.
  • Die Kosten (ca. 60,- bis 100,- Euro / Tag) werden von der Versicherung übernommen!
Sturmschaden

Sie haben einen Sturmschaden erlitten? Dies ist im Rahmen Ihrer Haushalts- (Inventar) bzw. Ihrer Gebäudeversicherung (Boden / Trocknung) gedeckt!

Was haben Sie UMGEHEND zu tun?

  • Kontaktieren Sie die 24/7 Notfall-Hotline unserer Kooperationsfirma ProfiMax!
    Je nach Dringlichkeitsgrad stehen Ihnen unsere Spezialisten sofort zur Verfügung!
  •  
  • Fertigen Sie Fotos an!
  • Jetzt 24/7 Notruf-Hotline wählen: 0720 – 700 828

Weiters:

  • Bei gemieteten Häusern kontaktieren Sie den Eigentümer, damit dieser die Gebäudeversicherung informieren kann.

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Einbruchdiebstahl

Sie haben einen Einbruch in Ihren Räumlichkeiten erlitten?

Dies ist im Rahmen Ihrer Eigenheim/Haushaltsversicherung gedeckt!
 

Was haben Sie UMGEHEND zu tun?

  • Polizei alarmieren: 133!
  • Verändern Sie nichts am Tatort!
  • Machen Sie Fotos vom Geschehen!
    Erstellen Sie mit der Polizei eine „Stehlgutliste“ unter exakter Angabe wo sich die Gegenstände befanden (in oder auf einem Behältnis!)  

Was haben Sie weiters zu tun?

  • Kontaktieren Sie uns am nächsten Werktag. Wir leiten alle relevanten Schritte bei Ihrer Haushaltsversicherung in die Wege.
  • Sollten Ihre Räumlichkeiten vorübergehend nicht bewohnbar sind, quartieren Sie sich in einer Pension / Hotel ein.
  • Die Kosten (ca. 60,- bis 100,- Euro / Tag) werden von der Versicherung übernommen!  
Glasbruch

Sie haben einen Glasbruchschaden in Ihrer Wohnung / in Ihrem Haus erlitten?
Dies ist im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt!

Was haben Sie zu tun?

  • Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an!
  • Notieren Sie das exakte Schadendatum inkl. Hergang! 

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Aufsperrdienst
Sie haben Sich aus Ihrer Wohnung / Ihrem Haus ausgesperrt! Dies ist im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt! Was haben Sie zu tun? Kontaktieren Sie die Hotline Ihrer Haushaltsversicherung, diese organisiert den Aufsperrdienst:

Allianz 05 9009 9009 Ersatz bis EUR 300,-
Donau 050 330 330 Ersatz bis EUR 110,-
Ergo 0800 21 60 06
Generali 0800 20 444 0 Ersatz bis EUR 250,-
GraWe 01 525 032 60 Ersatz bis EUR 200,-
HDI 05 09 050
Helvetia 0800 20 23 38 – Gänzliche Übernahme
Merkur Keine Organisation über den Versicherer notwendig. Beauftragen Sie direkt einen Schlüsseldienst und lassen uns die Rechnung zukommen!  Ersatz bis € 750,-
Muki 01 364 4 364 Ersatz bis EUR 200,-
Oberösterreichische 05 7891-0
Uniqa 0800 204 2222 Ersatz bis EUR 200,-
Wr. Städtische 050 350 355 Ersatz bis EUR 110,-
Wüstenrot 0810 810 68 60
Zürich 01 504 56 69 Ersatz bis EUR 110,-

Informieren Sie uns am nächsten Werktag über das Ereignis. Wir prüfen die ordnungsgemäße Zahlung an den Dienstleister.

E-Geräte

Sie haben ein Elektrogerät aufgrund Ungeschicklichkeit oder durch einen Bedienungsfehler etc. beschädigt?

Dies ist im Rahmen des Zusatzbausteines „E-Geräte-Versicherung“ in Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt!

Was haben Sie zu tun?

  • Fordern Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur bei einer Fachfirma an!
  • Fertigen Sie  – wenn relevant – Fotos an.
  • Notieren Sie das Schadendatum und den Schadenhergang!
  • Bewahren Sie beschädigte Teile unbedingt auf!

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

KFZ Schaden

Unfall / Kollision
Sie Sind schuld oder die Verschuldensfrage ist nicht geklärt

Sie hatten einen KFZ-Unfall mit einem anderen PKW und tragen die Schuld?

Der Schaden an Ihrem KFZ ist im Rahmen Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Der Schaden des Unfallgegners ist im Rahmen Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug leider nicht ersetzt!

Was haben Sie zu tun?

  • Bei Verletzten: Verständigen Sie umgehend die Rettung / Polizei!
  • Unfallbericht ausfüllen und von beiden Parteien unterschreiben lassen!
    Sie haben keinen Unfallbericht dabei? Tauschen Sie so viele Daten als möglich aus!
    Wichtig: Name / Adresse / KFZ Marke / Type / Kennzeichen / Unfallort- und Datum / Schadenhergang
  • Fotos anfertigen!

Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

Sie haben Ihre Pflicht als Versicherungsnehmer zur Gänze erledigt und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Unfall / Kollision
Der Unfallgegner ist schuld

Sie waren in einem KFZ-Unfall mit einem anderen PKW verwickelt welcher die Schuld trägt?

Was haben Sie zu tun?

  • Bei Verletzten: Verständigen Sie umgehend die Rettung / Polizei!
  • Unfallbericht ausfüllen und von beiden Parteien unterschreiben lassen!
    Sie haben keinen Unfallbericht dabei? Tauschen Sie so viele Daten als möglich aus! 
    Wichtig: Name / Adresse / KFZ Marke / Type / Kennzeichen / Unfallort- und Datum / Schadenhergang
  • Fotos anfertigen!

In diesem Fall (z.B. Auffahrunfall) hat der Unfallgegner als Schadenverursacher den Fall seiner Versicherung zu melden und Sie sind in der wartenden Position!
Gerne unterstützen wir Sie aber bei der Beschleunigung der Abwicklung. Lassen Sie uns hierzu die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Parkschaden / Vandalismus

Sie haben Ihr KFZ beschädigt vorgefunden?

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung inkl. Park- und Vandalismusschäden und Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt! 

Was haben Sie zu tun?

  • Erstatten Sie in der nächsten Polizeiinspektion eine Anzeige!

Lassen Sie uns am nächsten Werktag ein bis zwei aussagekräftige Fotos und die behördliche Anzeigebestätigung an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Wildschaden / Kollision mit Tier

>>> Sie hatten eine Kollision mit einem Wild?

Dies ist im Rahmen Ihrer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung gedeckt.

Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!

Was haben Sie zu tun?

  • Polizei oder örtliche Jägerschaft verständigen (wichtig!)
  • Erstatten Sie bei der nächsten Polizeiinspektion bzw. vor Ort Anzeige.

Lassen Sie uns am nächsten Werktag die behördliche Anzeigebestätigung zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

 

 

 

>>> Sie hatten eine Kollision mit einem anderen Tier?

Handelt es sich bei dem Tier auf der Straße um kein Wildtier, sondern um ein Haustier, wie z.B. ein entlaufenes Pferd oder um Rinder, ist der Besitzer des Tieres für den Schaden verantwortlich, der durch das Haustier entstanden ist. (Außer er kann beweisen, dass das Haustier ordentlich „verwahrt“ gewesen ist, dann kommt Ihre Kaskoversicherung dafür auf!)

Was haben Sie zu tun?

  • Tauschen Sie Ihre Daten aus!
  • Wichtig: Name / Adresse / Unfallort- und Datum / Schadenhergang / Fotos

In diesem Fall hat der Halter des Tieres den Fall seiner Haftpflichtversicherung zu melden und Sie sind in der wartenden Position!
Gerne unterstützen wir Sie aber bei der Beschleunigung der Abwicklung. Lassen Sie uns hierzu die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Hagelschaden

Ihr KFZ wurde durch Hagel beschädigt?

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung bzw. Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!

Was haben Sie zu tun?

  • Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an!
  • Notieren Sie das exakte Schadendatum inkl. Uhrzeit und Ort! 

Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Glasbruch / Steinschlag

Sie haben einen Glasbruch an Ihrer Seiten- Heck- Windschutz- oder Fondscheibe erlitten?*

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung bzw. Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!

Was haben Sie zu tun?

  • Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an!
  • Notieren Sie das Schadendatum und den Schadenort, sowie den Schadenhergang!   

*Auch Blinkercelonen, Scheinwerfer, Panoramadächer und ähnliches sind im Rahmen Ihrer Kaskoversicherung mitversichert.

Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Diebstahl

Ihr KFZ wurde gestohlen?

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung und Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden leider nicht ersetzt.  

Was haben Sie zu tun?

  • Erstatten Sie in der nächsten Polizeiinspektion Anzeige!

Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen umgehend in Verbindung!